Aktuelles · 21. November 2025 · Lesedauer: 2 Min
An einem winterlichen Morgen, bei Schneematsch und Glätte, nähert sich ein LKW einer stark befahrenen innerstädtischen Kreuzung. Beim Abbremsen gerät das Fahrzeug ins Rutschen, der Fahrer verliert kurz die Kontrolle und der LKW rutscht über die Haltelinie hinaus direkt gegen eine Lichtzeichenanlage (Ampel), die im Eigentum der Stadtverwaltung steht. Der Mast wird stark verbogen, das Fundament beschädigt, das Steuergerät in der Technikbox in Mitleidenschaft gezogen und Teile der Verkabelung zerstört. Zunächst wirkt der Schaden von außen überschaubar, doch die technische Prüfung zeigt, dass umfangreiche Reparatur- und Erneuerungsarbeiten erforderlich sind.
Die Stadtverwaltung benötigt ein Gutachten, um den Schaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des LKW-Halters exakt beziffern zu können, und beauftragt deshalb die Deutsche Gesellschaft für Begutachtungen – Fachbereich Kommunales Schadenportal mit einem unabhängigen Schadengutachten, um den gesamten Schaden an der Lichtzeichenanlage fachgerecht und nachvollziehbar zu dokumentieren.