Aktuelles · 21. November 2025 · Lesedauer: 2 Min
In einer außerstädischen Hauptstraße gerät ein PKW-Fahrer bei starkem Regen ins Schleudern, nachdem er beim Abbremsen vor einer Ampel die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Der Wagen rutscht über den rechten Fahrbahnrand hinaus und prallt frontal gegen eine überdachte Bushaltestelle, die im Eigentum der Stadtverwaltung steht. Dabei werden Glasscheiben zerstört, das Dach verbogen, die Trägerkonstruktion verzogen und Teile des Fundaments beschädigt. Der Schaden wirkt zunächst überschaubar, entpuppt sich aber aufgrund der notwendigen Demontage, Entsorgung und Wiederherstellung als deutlich umfangreicher.
Die Stadtverwaltung benötigt ein Gutachten, um den Schaden gegenüber der Versicherung des Autofahrers beziffern zu können, und beauftragt deshalb die Deutsche Gesellschaft für Begutachtungen – Fachbereich Kommunales Schadenportal mit einem unabhängigen Schadengutachten, um den gesamten Schaden an der Bushaltestelle fachgerecht und nachvollziehbar zu dokumentieren.
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